#Arbeitsrecht: Dies die Erlaubnis haben Sie in Ihrer Mittagszeit
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„Arbeitsrecht: Dies die Erlaubnis haben Sie in Ihrer Mittagszeit“
Schlafen, shoppen, zusammen mit Facebook surfen, die beste Freundin zum Wachmacher im Büro empfangen? Weltall dies würde man gerne in dieser Mittagszeit erledigen. Welche Rechte und Pflichten Sie wirklich nach sich ziehen, erklärt Arbeitsrechtlerin Dr. Wiebke Kiene im news.de-Interview.
Gemälde: Istock
Wie viel Pause steht mir zu?
Dr. Wiebke Kiene: Laut Paragraph 4 des Arbeitszeitgesetzes steht Ihnen zusammen mit einer Arbeitszeit von sechs solange bis neun Zahlungsfrist aufschieben eine Pause von 30 Minuten zu, zusammen mit mehr qua neun Zahlungsfrist aufschieben Arbeitszeit muss Ihnen dieser Unternehmer eine 45-minütige Pause zugestehen. Dies ist dies Minimum, längere Unterbrechungen sind aushandelbar – daher da Pausen unvergütet sind, ist dies meist nicht im Motivation dieser Arbeitnehmer.
Zu tun sein besondere Pausenregelungen wie längere Pause oder ähnliches im Arbeitsvertrag stillstehen oder reicht eine mündliche Koordination?
Kiene: Nein. Nicht mal dieser Arbeitsvertrag an und für sich muss zwingend schriftlich geschlossen werden. Da gilt ebenso ein mündlicher Vertrag. Andersartig ist dies zusammen mit Aufhebungsverträgen oder Kündigung. Da bedarf es dieser Schriftform. Nebst mündlichen Verträgen und Vereinbarungen wie dieser verlängerten Pausenzeit hat man im Ernstfall gewiss ein Beweisproblem. Insoweit ist es zumindest anzuraten, Sonderregelungen schriftlich zu fixieren.
Kann ich meine Mittagszeit in zweimal 15 Minuten splitten?
Kiene: Ja, dies ist erlaubt. Die gesetzlich vorgeschriebene Ruhepause kann in Zeitabschnitte von jeweils 15 Minuten aufgeteilt werden, weniger qua 15 Minuten geht nicht.
Wie sieht es dann daher mit Raucherpausen aus? Wie oft darf ich denn quasi z. Hd. ein paar Minuten vor die Tür?
Kiene: Raucherpausen werden vielerorts schlicht vom Unternehmer geduldet. Soweit dieser Unternehmer sachliche Gründe wie Nichtraucherschutz und sexueller Missbrauch in dieser Vergangenheit einen Zug voraus sein kann, können Raucherpausen extrinsisch dieser regulären Pausen arbeitgeberseits ebenso untersagt werden. Es kommt hier gen den Einzelfall an. Verdongeln Vergütungsanspruch hat dieser Arbeitnehmer z. Hd. die zusätzliche Raucherpause im Grunde nicht, dies heißt, es muss z. Hd. die Raucherpause etwa ausgestempelt werden.
Kann die Pause angewiesen werden oder darf ich durcharbeiten, wenn ich meine Arbeit sonst nicht solange bis zum Feierabend schaffe?
Kiene: Jener Unternehmer ist sogar verpflichtet, Sie zum Pausemachen anzuhalten, sonst drohen ihm Bußgelder. Ob er festlegt, zu welcher Zeit Sie die Arbeit unterbrechen sollen oder Sie Ihre Pause im Sinne dieser Vorspielen des Arbeitszeitgesetzes unbesetzt legen lässt, ist ihm freigestellt. Die erste Pause muss gewiss gen jeden Sachverhalt spätestens nachdem sechs Zahlungsfrist aufschieben stattfinden.
Die Pause durcharbeiten und lieber nachdem Hause möglich sein ist in Folge dessen nicht zulässig?
Kiene: Laut Reglement geht dies nicht. In dieser Realität sieht dies daher natürlich oft zwei Paar Schuhe aus.
Darf ich in meiner Mittagszeit privat im Web surfen?
Kiene: Im Grunde nicht, denn PC, Telefon und so weiter sind Betriebsmittel des Arbeitgebers und nur im Rahmen dieser vertraglich geschuldeten Tätigkeit von Ihnen zu nutzen. Wenn private Internetnutzung im Unternehmen daher deutlich gestattet oder geduldet wird, die Erlaubnis haben Sie. Welches dieser Unternehmer sehenden Auges hoch längere Zeit akzeptiert, gilt qua erlaubt.
Bin ich in dieser Pause versichert?
Kiene: Wegeunfälle in Besitz sein von zu den Arbeitsunfällen. Hinauf dem Weg zur und von dieser Arbeit sind Sie gesetzlich versichert. Fernerhin dieser Weg zum Restaurant oder zur Kantine und zurück sind hoch den Unternehmer versichert. Wenn Ihnen gewiss im Restaurant irgendetwas passiert, ist dies kein Arbeitsunfall mehr. Jener Sicherheit endet quasi an dieser Tür. Fernerhin nicht qua Arbeitsunfall gilt es, wenn Sie in dieser Mittagszeit noch schnell vereinigen Umweg in die Arzneiausgabe oder den Klamottenladen zeugen. Nur Unfälle gen dem direkten Weg zur Nahrungsaufnahme zählen qua Arbeitsunfälle.
Ist dies sogenannte «power napping» während dieser Mittagszeit erlaubt oder kann dieser Chef dies Schläfchen am Arbeitsstelle zensieren?
Kiene: Prinzipiell die Erlaubnis haben Sie dies. Während dieser Mittagszeit unterliegen Sie nicht dem Weisungsrecht durch den Unternehmer, da können Sie zeugen, welches Sie wollen. Wenn Sie Kundenkontakt nach sich ziehen, ist dies natürlich problematischer. Dann geht es um die Außenwirkung und dieser Chef kann Ihnen natürlich zensieren, am Schreibtisch zu schlafen und Sie stattdessen anweisen, sich in vereinigen Pausenraum oder ähnliches zurückzuziehen.
Kann ich während dieser Pause Visite am Arbeitsstelle empfangen?
Kiene: Da gilt dies Hausrecht des Arbeitgebers. Er kann festlegen, wer Zutritt hat und wer nicht. Jener Chef darf in Folge dessen zensieren, dass Fremde seine Arbeitsräume hineingehen, muss es daher nicht. Hier entscheidet meistens die praktische Handling.
Ist ein Pausenraum Pflicht? Und zu welcher Zeit muss ein Unternehmen eine Teeküche bereitstellen?
Kiene: Die Arbeitsstättenverordnung regelt, dass Unternehmen mit mehr qua zehn Beschäftigten – oder ebenso zusammen mit weniger Angestellten, wenn dies aus Sicherheits- oder Gesundheitsgründen erforderlich ist – vereinigen Pausenbereich zur Verfügung stellen sollen. Denn Ausnahmefall gelten Büroräume, die mit einem Pausenraum vergleichbare Voraussetzungen gerecht werden. Dann braucht es keinen Extraraum. Anspruch gen Mechanismus einer Teeküche besteht gewiss nicht.
Kann ich ohne Schimpfe gekündigt werden, wenn ich zu tardiv aus dieser Pause komme?
Kiene: Dies einmalige Zuspätkommen rechtfertigt keine Kündigung. Da muss dieser Unternehmer vorher abmahnen. Wie oft hängt es daher vom Einzelfall ab und davon, ob es vereinigen Grund z. Hd. dies Zuspätkommen gibt und ob es sich um Minuten oder Zahlungsfrist aufschieben handelt. Die immer wieder herumgeisternde Steuerung «Nachher drei Abmahnungen folgt die Kündigung» stimmt so nicht. Nebst schwersten Pflichtverletzungen kann gen eine Schimpfe unter Umständen sogar verzichtet werden. Im Übrigen reicht manchmal schon eine Schimpfe, manchmal sollen es mehrere sein. Beim Zuspätkommen tendenziell lieber mehrere.
Dr. Wiebke Kiene ist Fachanwältin z. Hd. Arbeitsrecht in dieser Kanzlei Brüggehagen + Kramer GbR in Hannover.
ham/eia/news.de