#Solange bis zu 65.000 Euro Geldbuße drohen: Ebendiese Tiere im Grünanlage zu töten, ist strafbar
„Solange bis zu 65.000 Euro Geldbuße drohen: Ebendiese Tiere im Grünanlage zu töten, ist strafbar“ In Deutschland ist dasjenige grundlose Töten vieler Insekten und Schnecken verboten – c/o Verstoß drohen solange bis zu 65.000 Euro Geldbuße. Geschützt sind u. a. seltene Wespenarten, Hornissen, Hummeln, Wildbienen und bestimmte Schneckenarten wie die Weinbergschnecke. Nebensächlich nicht geschützte Arten…