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#Bafög und Elterngeld: Einkommensersatzleistung? Dies sollen Studenten wissen

„Bafög und Elterngeld: Einkommensersatzleistung? Dies sollen Studenten wissen“

Mitten im Studium – und trotzdem eine Familie gründen? Dies ist nicht nur monetär eine große Herausforderung. Doch wie viel Elterngeld bekommen Bafög-Empfänger, welches wird aus den Partnermonaten und welche Rolle spielte dies Elterngeld beim Bafög? News.de hat die Auflösung.

Studieren mit Kind ist nicht einfach - und erfordert eine genaue Kalkulation bei Elterngeld und Bafög. (Foto)

Studieren mit Kind ist nicht mühelos – und erfordert eine genaue Kalkulation im Zusammenhang Elterngeld und Bafög.
Skizze: dpa

Ob wenig oder gar kein Einkommen, wer während des Studiums oder jener Schule ein Kind bekommt, hat Anspruch gen Elterngeld. Selbst dann, wenn die Mütter Bafög beziehen.

Elterngeld oder Bafög wie Einkommensersatzleistung? Dies sollten Sie wissen

Im Prinzip gilt: Studenten, die Elterngeld beziehen wollen, sollen ihr Studium nicht unterbrechen. Wer sich in Schule befindet, muss weder unterbrechen, noch gen die Zahl jener wöchentlichen Arbeitsstunden respektieren.
Berechnung des Bafög: Dies Bafög wird im Zusammenhang jener Bruchrechnung des Elterngeldes nicht wie Einkommen betrachtet. Queer wird dies Elterngeld andererseits im Zusammenhang jener Bruchrechnung des Bafög wie Einkommen angerechnet: Lediglich jener Sockelbetrag von 300 Euro bleibt anrechnungsfrei. Was auch immer, welches an Elterngeld darüber hinaus geht, wird im Zusammenhang jener Bruchrechnung des Bafög berücksichtigt und reduziert dieses laut. Deswegen erhalten die meisten Studenten nur den Sockelbetrag.

Partnermonate: Im Prinzip kann dies Elterngeld von zwölf gen 14 Monate verlängert werden, wenn jener Vater des Kindes z. Hd. mindestens zwei Monate die Betreuung des Kindes übernimmt. Im Zusammenhang Studenten gibt es die Partnermonate jedoch nicht. Dies Elterngeld wird damit nur z. Hd. zwölf Monate gezahlt – egal ob sie Bafög erhalten oder nicht. Ausnahmefall: Alleinerziehende erhalten die Zahlung z. Hd. 14 Monate.
Zahlungsdauer des Elterngeldes: Studierende bekommen dies Elterngeld in Höhe von 300 Euro z. Hd. die Dauer von 12 Monaten. Die Auszahlung kann jedoch gen 24 Monate gestreckt werden. Dann werden monatlich 150 Euro ausgezahlt.
Gut zu wissen: Studenten, die ein Kind nach sich ziehen und Bafög bekommen, können vereinen Heiratsantrag gen Wohngeld stellen. Studenten mit Bafög, die während des Studiums ein Kind bekommen, erhalten zusätzlich zum Bafög vereinen Kinderbetreuungszuschlag von 113 Euro und 85 Euro monatlich z. Hd. jedes weitere Kind.
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ham/sca/kat/news.de

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