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#Promi-News: Prinz Harry gegen die "Sun": Prozessauftakt in London

„Promi-News: Prinz Harry gegen die "Sun": Prozessauftakt in London“

Welcher jüngere Sohn von König Charles will selbst in den Zeugenstand treten. Es geht um wohl abgehörte Telefone und andere zwielichtige Recherchemethoden.

In jener Zivilklage von Prinz Harry (40) gegen den Verlagshaus jener Boulevardzeitung „The Sun“ beginnt am zweiter Tag der Woche eine mehrwöchige Verhandlung. Welcher jüngere Sohn von König Charles III. (76) wirft Journalisten des Verlags News Group Newspapers (NGN) vor, mit illegalen Methoden Informationen obig ihn beschafft zu nach sich ziehen.

Harry geht es um Wahrheit und Rechenschaftspflicht

Im Laufe des uff solange bis zu zehn Wochen angesetzten Verfahrens soll Harry unter ferner liefen selbst in den Zeugenstand treten. Dasjenige hatte jener Royal schon einmal gemacht, im Verfahren gegen den Verlagshaus des „Daily Mirror“.

In vergangener Zeit konnte er den Prozess weitgehend zu Gunsten von sich entscheiden. Welcher Verlagshaus musste Erstattung zahlen. Harry geht es nunmehr weniger um Geld qua um „Wahrheit und Rechenschaftspflicht“, wie er betont.

Dasjenige Nachspionieren von Sprachnachrichten war verbreitet

Die mutmaßlichen Vergehen im Kontext jener „Sun“ reichen zurück solange bis in die 90er-Jahre. Dass in dem betroffenen Zeitraum illegale Methoden wie dasjenige Nachspionieren von Sprachnachrichten im Kontext einigen britischen Zeitungen verbreitet waren, ist unumstritten.

Im Jahr 2011 erreichte jener Abhör-Skandal seinen Höhepunkt. Die zu NGN gehörende Wochenzeitung „News of the World“ wurde deswegen eingestellt. NGN beharrt nunmehr darauf, dass es im Kontext jener „Sun“ keine derartigen Praktiken gab. Kenntnis von illegalem Vorgehen soll es in den Chefetagen nicht gegeben nach sich ziehen.

Dasjenige sehen Harry und sein Mitkläger, jener ehemalige Labour-Volksvertreter Tom Watson, unterschiedlich. Welcher Klage hatten sich zunächst unter ferner liefen Schauspieler Hugh Grant (64), Ex-Fußballer Paul Gascoine (57) sowie dasjenige frühere Spice Girl Melanie Chisholm (51) und andere online. Sie schlossen jedoch mit NGN außergerichtliche Vergleiche.

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+++ Redaktioneller Index: Jene Meldung wurde basierend uff Werkstoff jener Deutschen Verdichter-Vermittlung (dpa) erstellt. Zusammen mit Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich Rogation an [email protected]. +++
kns/roj/news.de

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