#Radarfalle in Wunstorf gegenwärtig am Montag: Hier nimmt die Polizei am 10.06.2024 Raser ins Visier
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„Radarfalle in Wunstorf gegenwärtig am Montag: Hier nimmt die Polizei am 10.06.2024 Raser ins Visier“
Temposündern in Wunstorf drohen diesen Montag (10.06.2024) hohe Bußgelder, denn es wird wieder geblitzt. Ganz Informationen zu mobilen Blitzern und wo Sie heute selten vorsichtig sein sollten, firm Sie hier hinaus news.de.
In Wunstorf ist aktuellen Informationen zufolge ohne Rest durch zwei teilbar genau ein mobiler Radarkasten aufgebaut. Die Position jener Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Unterlagen jener aktuellen Blitzerstandorte sind von dort ohne Gewähr.
Ganz mobilen Radarkontrollen am 10.06.2024 in Wunstorf
Seitdem 10.06.2024 um 12:49 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet im Umfeld Albert-Einstein-Straße (Postleitzahl 31515 in Luthe). Hier sind 50 km/h erlaubt. Jener Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
(Letzte Aktualisierung: 10.06.2024, 14:34 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Radarfalle fungieren jener Verkehrssicherheit. Fürbitte passen Sie die Leistungsfähigkeit immer jener Verkehrssituation an und halten Sie sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit zu Ihrem eigenen und dem Schutzmechanismus anderer Verkehrsteilnehmer.
Bußgelder zwischen überhöhter Leistungsfähigkeit
In Deutschland gilt die StVO (StVO). In dieser ist beiläufig die Ahndung von Geschwindigkeitsüberschreitungen geregelt. Jener Bußgeldkatalog bietet darüber hinaus beiläufig eine Übersicht jener Strafen zwischen Lichtsignalanlage- und Abstandsverstößen:
- Bußgeldkatalog pro Geschwindigkeitsvergehen im sechster Monat des Jahres 2024
- Bußgeldkatalog pro Ampelverstöße im sechster Monat des Jahres 2024
- Bußgelder pro zu dichtes Rammen im sechster Monat des Jahres 2024
Radarwarner – Welches ist in Deutschland erlaubt?
Neben dem direkten Verhalten jener Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr regelt die StVO (StVO) beiläufig den Kaution sogenannter Radarwarner. Im Kutsche installierte Radarwarn-Geräte, die während jener Reise vor Blitzern warnen, sind genauso verboten, wie dasjenige Betreiben von Echtzeit Warn-Apps hinaus dem Smartphone. Dies Smartphone selbst und beiläufig die Navigations-App muss dazu nicht abgeschalten werden, lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen muss deaktiviert sein. Jener Paragraf 23, Passus 1b jener StVO lautet hierzu: „Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder startbar mitführen, dasjenige zu diesem Zweck energisch ist, Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“
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+++Dieser Text wurde hinaus jener Stützpunkt von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Nebst Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns solche unter [email protected] mitteilen. +++
bud/roj/news.de