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#Mobile Radarfalle in Overath letzter Schrei am Montag: Hier nimmt die Polizei am 26.05.2025 Raser ins Visier

„Mobile Radarfalle in Overath letzter Schrei am Montag: Hier nimmt die Polizei am 26.05.2025 Raser ins Visier“

In Overath sind aktuellen Informationen zufolge ohne Rest durch zwei teilbar 2 mobile Radarkästen aufgebaut. Die nachfolgende Tabelle erhebt keinen Anspruch gen Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen jener Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.

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Die Blitzerstandorte in Overath am 26.05.2025

Seither 26.05.2025 um 15:37 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet in jener Frielinghausener Straße (Postleitzahl 51491 in Steinenbrück). Hier sind 30 km/h erlaubt. Dieser Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.

Seither 26.05.2025 um 16:42 Uhr ist desweiteren eine mobile Radarfalle am Standort Kalium 34 (Postleitzahl 51491) gemeldet. Rogation befolgen Sie die Geschwindigkeitsbeschränkung von 60 km/h.

(Stand von: 26.05.2025, 16:44 Uhr)

Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de

Radarfalle wirken jener Verkehrssicherheit. Rogation passen Sie die Performanz immer jener Verkehrssituation an und halten Sie sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit zu Ihrem eigenen und dem Schutzmechanismus anderer Verkehrsteilnehmer.

Ein Blitzerfoto kann teuer werden: Dieser Bußgeldkatalog laut StVO

In Deutschland gilt die StVO (StVO). In dieser ist sekundär die Ahndung von Geschwindigkeitsüberschreitungen geregelt. Dieser Bußgeldkatalog bietet darüber hinaus sekundär eine Übersicht jener Strafen wohnhaft bei Lichtzeichenanlage- und Abstandsverstößen:

  • Bußgelder für jedes Tempovergehen im Mai 2025
  • Bußgelder für jedes Rotlichtvergehen im Mai 2025
  • Bußgeldkatalog wohnhaft bei Nichteinhalten des Abstands im Mai 2025

Vorsicht wohnhaft bei Blitzerwarnern wie App!

Neben dem direkten Verhalten jener Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr regelt die StVO (StVO) sekundär den Kapitaleinsatz sogenannter Radarwarner. Im Kiste installierte Radarwarn-Geräte, die während jener Reise vor Blitzern warnen, sind genauso verboten, wie dies Betreiben von Echtzeit Warn-Apps gen dem Smartphone. Dasjenige Smartphone selbst und sekundär die Navigations-App muss dazu nicht abgeschalten werden, lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen muss deaktiviert sein. Dieser Paragraf 23, Passus 1b jener StVO lautet hierzu: „Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsfähig mitführen, dies dazu energisch ist, Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“
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+++Dieser Text wurde gen jener Sockel von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. C/o Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns welche unter [email protected] mitteilen. +++

bud/roj/news.de

Quelle

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