#Mobile Radarfalle in Vlotho im Trend am Montag: Hier nimmt die Polizei am 02.06.2025 Raser ins Visier

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„Mobile Radarfalle in Vlotho im Trend am Montag: Hier nimmt die Polizei am 02.06.2025 Raser ins Visier“
Aktuellen Informationen zufolge wird in Vlotho im Trend an einem Standort geblitzt. Die nachfolgende Aufzählung erhebt keinen Anspruch aufwärts Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen jener Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.
Vorlesung halten Sie zweitrangig: Im Rahmen diesen Vergehen droht neben Geldstrafe zweitrangig jener Führerscheinentzug!
Die Blitzerstandorte in Vlotho am 02.06.2025
Geblitzt wird am Standort A 2, Postleitzahl 32602 in Exter. Gemeldet wurde jener Radarfalle am 02.06.2025 um 08:44 Uhr. Petition halten Sie sich an dies vorgegebene Tempolimit von 120 km/h.
(Stand von: 02.06.2025, 16:52 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Radarfalle fungieren jener Verkehrssicherheit. Petition passen Sie die Leistung immer jener Verkehrssituation an und halten Sie sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit zu Ihrem eigenen und dem Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer.
Ein Blitzerfoto kann teuer werden: Jener Bußgeldkatalog laut StVO
Die StVO (StVO) ist sicherlich jedem ein Terminus technicus. Welche regelt im Zusammenhang mit dem Bußgeldkatalog die Sanktionen unter Verstoß jener zulässigen Geschwindigkeiten. Daneben wird zweitrangig teils strikt bestraft, wenn man zu eng auffährt oder eine rote Lichtsignalanlage überfährt:
- Bußgelder zu Gunsten von Tempoüberschreitungen im Monat der Sommersonnenwende 2025
- Bußgelder zu Gunsten von Ampelverstöße im Monat der Sommersonnenwende 2025
- Bußgelder zu Gunsten von Abstandsunterschreitung im Monat der Sommersonnenwende 2025
Radarfalle-Apps und Radarwarner sind während jener Reise verboten
Neben dem direkten Verhalten jener Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr regelt die StVO (StVO) zweitrangig den Sicherheit sogenannter Radarwarner. Im Automobil installierte Radarwarn-Geräte, die während jener Reise vor Blitzern warnen, sind genauso verboten, wie dies Betreiben von Echtzeit Warn-Apps aufwärts dem Smartphone. Dies Smartphone selbst und zweitrangig die Navigations-App muss dazu nicht abgeschalten werden, lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen muss deaktiviert sein. Jener Paragraf 23, Export 1b jener StVO lautet hierzu: „Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsfähig mitführen, dies zu diesem Zweck eigen ist, Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“
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+++Dieser Text wurde aufwärts jener Grund von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Im Rahmen Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns ebendiese unter [email protected] mitteilen. +++
bud/roj/news.de