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#Radarfalle in Geisenfeld im Trend am Mittwoch: Raser aufgepasst! Hier wird am 14.05.2025 geblitzt

„Radarfalle in Geisenfeld im Trend am Mittwoch: Raser aufgepasst! Hier wird am 14.05.2025 geblitzt“

In Geisenfeld ist aktuellen Informationen zufolge ohne Rest durch zwei teilbar genau ein mobiler Radarkasten aufgebaut. Jener Straßenverkehr unterliegt welcher ständigen und angepassten Überwachung welcher Polizei in Bayern. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Stadtgebiet von Geisenfeld gerechnet werden.

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Hier stillstehen im Trend am 14.05.2025 die Radarfalle in Geisenfeld

Seither 14.05.2025 um 15:14 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet am Standort B 16 (Postleitzahl 85290 in Ilmendorf). Hier sind 30 km/h erlaubt. Jener Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.

(Stand von: 14.05.2025, 16:26 Uhr)

Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de

Radarfalle herhalten welcher Verkehrssicherheit. Litanei passen Sie die Leistung immer welcher Verkehrssituation an und halten Sie sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit zu Ihrem eigenen und dem Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer.

Raser und Drängler sollen mit Bußgeldern und Fahrverbot rechnen

Die StVO (StVO) ist sicherlich jedem ein Fachterminus. Jene regelt im Zusammenhang mit dem Bußgeldkatalog die Sanktionen zusammen mit Ordnungswidrigkeit welcher zulässigen Geschwindigkeiten. Daneben wird gleichwohl teils strikt bestraft, wenn man zu geschlossen auffährt oder eine rote Lichtsignalanlage überfährt:

  • Bußgeldkatalog für jedes Geschwindigkeitsüberschreitungen im Mai 2025
  • Bußgelder für jedes Ampelvergehen im Mai 2025
  • Bußgeldkatalog für jedes Abstandsvergehen im Mai 2025

Vorsicht zusammen mit Blitzerwarnern denn App!

Neben dem direkten Verhalten welcher Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr regelt die StVO (StVO) gleichwohl den Kaution sogenannter Radarwarner. Im fahrbarer Untersatz installierte Radarwarn-Geräte, die während welcher Reise vor Blitzern warnen, sind genauso verboten, wie dies Betreiben von Echtzeit Warn-Apps gen dem Smartphone. Dies Smartphone selbst und gleichwohl die Navigations-App muss dazu nicht abgeschalten werden, lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen muss deaktiviert sein. Jener Paragraf 23, Textstelle 1b welcher StVO lautet hierzu: „Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder startbar mitführen, dies zu diesem Zweck eigen ist, Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“
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+++Dieser Text wurde gen welcher Lager von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Im Kontext Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns selbige unter [email protected] mitteilen. +++

bud/roj/news.de

Quelle

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