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#Radarfalle in Hoyerswerda letzter Schrei am Mittwoch: Raser aufgepasst! Hier wird am 31.07.2024 geblitzt

„Radarfalle in Hoyerswerda letzter Schrei am Mittwoch: Raser aufgepasst! Hier wird am 31.07.2024 geblitzt“

In Hoyerswerda stillstehen am Mittwoch mobile Radarfallen am Straßenrand. Gen news.de versiert Sie nicht mehr da gemeldeten Standorte vom 31.07.2024 und nicht mehr da weiteren Informationen oberhalb mobile Radarfalle in Hoyerswerda.

Momentan ist in Hoyerswerda an einem Standort die Gefahr gerade hoch, ein Geldbuße oder sogar Fahrverbot verordnet zu bekommen, wenn man zu schnell unterwegs ist. Die nachfolgende Gliederung erhebt keinen Anspruch hinauf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen dieser Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.

Sämtliche mobilen Radarkontrollen am 31.07.2024 in Hoyerswerda

Aufgepasst in dieser Maria-Grollmuß-Straße (Postleitzahl 02977 in Kühnicht – Kinajcht hinauf Höhe Lausitzer Seenland Klinikum): Wie am 31.07.2024 um 15:59 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 30 km/h-Zone.

(Stand: 31.07.2024, 16:28 Uhr)

Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de

Radarfalle fungieren dieser Verkehrssicherheit. Litanei passen Sie die Performanz immer dieser Verkehrssituation an und halten Sie sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit zu Ihrem eigenen und dem Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer.

Raser und Drängler sollen mit Bußgeldern und Fahrverbot rechnen

Denn Grundlage zur Ergreifung von Maßnahmen wohnhaft bei Geschwindigkeitsüberschreitungen mit Pkw dient in Deutschland die StVO (StVO) in Verpflichtung mit dem Bußgeldkatalog. Nebensächlich Abstandsverstöße und dies Drüberfahren einer roten Lichtsignalanlage sind darin geregelt:

  • Bußgeldkatalog z. Hd. Geschwindigkeitsvergehen im Juli 2024
  • Bußgelder z. Hd. Ampelvergehen im Juli 2024
  • Bußgeldkatalog z. Hd. Abstandsvergehen im Juli 2024

Radarwarner – Welches ist in Deutschland erlaubt?

Neben dem direkten Verhalten dieser Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr regelt die StVO (StVO) gleichermaßen den Sicherheit sogenannter Radarwarner. Im Karre installierte Radarwarn-Geräte, die während dieser Reise vor Blitzern warnen, sind genauso verboten, wie dies Betreiben von Echtzeit Warn-Apps hinauf dem Smartphone. Dies Smartphone selbst und gleichermaßen die Navigations-App muss dazu nicht abgeschalten werden, lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen muss deaktiviert sein. Dieser Paragraf 23, Textstelle 1b dieser StVO lautet hierzu: „Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder startbar mitführen, dies zu diesem Zweck charakteristisch ist, Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“
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+++Dieser Text wurde hinauf dieser Grund von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. C/o Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns ebendiese unter [email protected] mitteilen. +++
bud/roj/news.de

Quelle

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