#Radarfalle in Oer-Erkenschwick neuartig am zweiter Tag der Woche: Wo am 03.06.2025 Radarkontrollen stattfinden

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„Radarfalle in Oer-Erkenschwick neuartig am zweiter Tag der Woche: Wo am 03.06.2025 Radarkontrollen stattfinden“
Geblitzt wird in Oer-Erkenschwick nachdem aktuellen Informationen im Moment an nur einem Standort. Dieser Straßenverkehr unterliegt dieser ständigen und angepassten Überwachung dieser Polizei in NRW. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Stadtgebiet von Oer-Erkenschwick gerechnet werden.
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Die Blitzerstandorte in Oer-Erkenschwick am 03.06.2025
Seit dieser Zeit 03.06.2025 um 07:51 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet am Standort Ahsener Straße (Postleitzahl 45739 in Lütt-Erkenschwick). Hier sind 50 km/h erlaubt. Dieser Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
(Stand: 03.06.2025, 16:53 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Radarfalle herhalten dieser Verkehrssicherheit. Gesuch passen Sie die Performanz immer dieser Verkehrssituation an und halten Sie sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit zu Ihrem eigenen und dem Schutzmechanismus anderer Verkehrsteilnehmer.
Bußgelder für überhöhter Performanz
Wie Grundlage zur Ergreifung von Maßnahmen für Geschwindigkeitsüberschreitungen mit Pkw dient in Deutschland die StVO (StVO) in Zusammenhang mit dem Bußgeldkatalog. Genauso Abstandsverstöße und dies Drüberfahren einer roten Verkehrsampel sind darin geregelt:
- Bußgelder zu Gunsten von Geschwindigkeitsvergehen im Monat des Sommerbeginns 2025
- Bußgeldkatalog zu Gunsten von Ampelverstöße im Monat des Sommerbeginns 2025
- Bußgelder für Nichteinhalten des Abstands im Monat des Sommerbeginns 2025
Radarfalle-Apps und Radarwarner sind während dieser Reise verboten
Laut StVO (StVO) sind in Deutschland Geräte mit Warnfunktion vor Blitzern in Echtzeit verboten. Dort steht nämlich geschrieben: „Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder startbar mitführen, dies dazu energisch ist, Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“ Externe Radarwarner sind darum total untersagt. Ein Smartphone selbst muss zwar nicht ausgeschalten werden, in Navigations-Apps muss nunmehr zumindest die Warn-Routine deaktiviert sein. Um ein Blitzerfoto zu vermeiden, ist letztlich ist immer noch die sicherste Methode, sich an die vorgeschriebenen Tempolimits zu halten. Übrigens: Blitzerwarnungen im Radiogerät sind natürlich weiterhin erlaubt. Hier wird nicht explizit eine Fahrzeug führende Person einzeln gewarnt.
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+++Dieser Text wurde gen dieser Grund von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Im Zusammenhang Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns ebendiese unter [email protected] mitteilen. +++
bud/roj/news.de