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#Radarfalle in Witten nunmehrig am sechster Tag der Woche: Hier nimmt die Polizei am 17.08.2024 Raser ins Visier

„Radarfalle in Witten nunmehrig am sechster Tag der Woche: Hier nimmt die Polizei am 17.08.2024 Raser ins Visier“

Ehrerbietung, Radarkontrolle! Am 17.08.2024 kann es zum Besten von Fahrzeuglenker in Witten kostspielig werden. Wir verraten Ihnen, hinaus welchen Straßen Sie am heutigen sechster Tag der Woche hinaus jeden Kern keine Geschwindigkeitsübertretung riskieren sollten.

Momentan ist in Witten an einem Standort die Gefahr vornehmlich hoch, ein Geldbuße oder sogar Fahrverbot verordnet zu bekommen, wenn man zu schnell unterwegs ist. Die nachfolgende Liste erhebt keinen Anspruch hinaus Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen dieser Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.

Hier stillstehen nunmehrig am 17.08.2024 die Radarfalle in Witten

Seitdem 17.08.2024 um 11:08 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet im Reichweite Crengeldanzstraße (Postleitzahl 58455 in Witten-Mittelpunkt). Hier sind 50 km/h erlaubt. Dieser Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.

(Stand von: 17.08.2024, 16:27 Uhr)

Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de

Radarfalle herhalten dieser Verkehrssicherheit. Bitte sehr passen Sie die Leistungsfähigkeit immer dieser Verkehrssituation an und halten Sie sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit zu Ihrem eigenen und dem Schutzmechanismus anderer Verkehrsteilnehmer.

Raser und Drängler sollen mit Bußgeldern und Fahrverbot rechnen

Qua Grundlage zur Ergreifung von Maßnahmen im Zusammenhang Geschwindigkeitsüberschreitungen mit Pkw dient in Deutschland die StVO (StVO) in Verpflichtung mit dem Bußgeldkatalog. Ebenso Abstandsverstöße und dies Drüberfahren einer roten Lichtzeichenanlage sind darin geregelt:

  • Bußgeldkatalog zum Besten von Tempoverstöße im August 2024
  • Bußgeldkatalog zum Besten von Rotlichtvergehen im August 2024
  • Bußgeldkatalog im Zusammenhang Nichteinhalten des Abstands im August 2024

Radarwarner – Welches ist in Deutschland erlaubt?

Laut StVO (StVO) sind in Deutschland Geräte mit Warnfunktion vor Blitzern in Echtzeit verboten. Dort steht nämlich geschrieben: „Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsfähig mitführen, dies zu diesem Zweck dezidiert ist, Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“ Externe Radarwarner sind dementsprechend mit Haut und Haaren untersagt. Ein Smartphone selbst muss zwar nicht ausgeschalten werden, in Navigations-Apps muss doch zumindest die Warn-Methode deaktiviert sein. Um ein Blitzerfoto zu vermeiden, ist letztlich ist immer noch die sicherste Methode, sich an die vorgeschriebenen Tempolimits zu halten. Übrigens: Blitzerwarnungen im Radioempfänger sind natürlich weiterhin erlaubt. Hier wird nicht explizit eine Fahrzeug führende Person für sich gewarnt.
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+++Dieser Text wurde hinaus dieser Lager von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Im Kontext Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns solche unter [email protected] mitteilen. +++
bud/roj/news.de

Quelle

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