#Radarkontrolle in Wolgast derzeitig am Mittwoch: Hier zu tun sein Sie sich am 10.07.2024 vor Radarfallen in Seitenschlag nehmen

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„Radarkontrolle in Wolgast derzeitig am Mittwoch: Hier zu tun sein Sie sich am 10.07.2024 vor Radarfallen in Seitenschlag nehmen“
Hochachtung, Radarkontrolle! Am 10.07.2024 kann es pro Fahrzeugführer in Wolgast kostspielig werden. Wir verraten Ihnen, hinauf welchen Straßen Sie am heutigen Mittwoch hinauf jeden Kernpunkt keine Geschwindigkeitsübertretung riskieren sollten.
Aktuellen Informationen zufolge wird in Wolgast derzeitig an einem Standort geblitzt. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr jener Stadt Wolgast kann sich ständig ändern. Somit muss zweite Geige mit Anpassungen jener mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Datensammlung können von dort keinen Anspruch hinauf Vollständigkeit erheben.
Jedweder mobilen Radarkontrollen am 10.07.2024 in Wolgast
Seit dieser Zeit 10.07.2024 um 13:52 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet am Standort Wilhelmstraße (Postleitzahl 17438 in historischer Stadtteil Wolgast). Hier sind 30 km/h erlaubt. Dieser Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
(Stand: 10.07.2024, 14:37 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Mit angepasstem Fahrverhalten schützen Sie nicht nur sich, sondern zweite Geige aus anderen Verkehrsteilnehmer. Halten Sie sich von dort immer an die vorgegebenen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Toleranz hinauf Fahrradfahrer und Fußgeher.
Zusammen mit Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig
In Deutschland gilt die StVO (StVO). In dieser ist zweite Geige die Ahndung von Geschwindigkeitsüberschreitungen geregelt. Dieser Bußgeldkatalog bietet darüber hinaus zweite Geige eine Übersicht jener Strafen wohnhaft bei Verkehrsampel- und Abstandsverstößen:
- Bußgeldkatalog pro Tempovergehen im Juli 2024
- Bußgeldkatalog pro Ampelverstöße im Juli 2024
- Bußgelder pro Abstandsvergehen im Juli 2024
Radarkontrolle-Apps und Radarwarner sind während jener Reise verboten
Neben dem direkten Verhalten jener Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr regelt die StVO (StVO) zweite Geige den Pfand sogenannter Radarwarner. Im PKW installierte Radarwarn-Geräte, die während jener Reise vor Blitzern warnen, sind genauso verboten, wie dies Betreiben von Echtzeit Warn-Apps hinauf dem Smartphone. Dies Smartphone selbst und zweite Geige die Navigations-App muss dazu nicht abgeschalten werden, lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen muss deaktiviert sein. Dieser Paragraf 23, Gedichtabschnitt 1b jener StVO lautet hierzu: „Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder startbar mitführen, dies hierfür dezidiert ist, Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“
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+++Dieser Text wurde hinauf jener Sockel von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Zusammen mit Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns selbige unter [email protected] mitteilen. +++
bud/roj/news.de