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#Fürderhin kein Handzeichen mehr erforderlich

„Fürderhin kein Handzeichen mehr erforderlich“

Die Bundesregierung will dies Radfahren sicherer zeugen: Künftig soll es erlaubt sein, an Fahrrädern aller Menge Blinkleuchte anzubringen, die dies Abbiegen signalisieren. Dasjenige Umdenken ist eine Reaktion hinauf steigende Unfallzahlen mit E-Bikes.

E-Bikes: Blinkleuchte z. Hd. mehr Sicherheit

Im Zuge dieser aktuellen Novellierung dieser Straßenverkehrs-Zulassungs-Regelmäßigkeit ist eine Neuregelung vorgesehen, die die Sicherheit im Straßenverkehr potenzieren soll. Divergent denn bisher sollen Blinkleuchte künftig an allen Fahrrädern erlaubt sein, sogar an E-Bikes. Ob Pedelec oder Schwefel-Pedelec spielt derbei keine Rolle.

Derzeit sollen Radfahrer beim Abbiegen eine Hand vom Steuerrad nehmen, um ein Handzeichen zu schenken. Dasjenige kann die Fahrstabilität und dies Bremsverhalten behindern. Blinkleuchte denn optionale Lösungskonzept sollen hier Rechtsmittel schaffen. Nachher derzeitiger Rechtslage sind Blinkleuchte an Fahrrädern nur in Ausnahmefällen erlaubt, etwa wohnhaft bei mehrspurigen Rädern oder Rikschas. Erst 2017 wurde solche Regulierung eingeführt, wie dieser Allgemeine Krauts Fahrrad-Verein (ADFC) anmerkt.

ADFC-Rechtsexperte Roland Huhn betont die Vorteile: Blinkleuchte seien vor allem wohnhaft bei Dunkelheit besser zu wiedererkennen denn Handzeichen und blieben sogar während des Tages während des gesamten Abbiegevorgangs visuell. Dasjenige sei vornehmlich wichtig, wenn Radfahrer beiderlei Hände zum Bremsen bräuchten.

Divergent sieht dies Stefan Gelbhaar, verkehrspolitischer Sprecher dieser Grünen. Seiner Meinung nachdem würden Blinkleuchte an normalen Fahrrädern die Sicherheit nicht potenzieren. Stattdessen würde ein generelles Tempolimit von 30 km/h dies Unfallrisiko merklich senken. Ein Verbot von Blinkern lehnt Gelbhaar jedoch ab (Quelle: Rheinische Postamt).

Beiläufig wohnhaft bei Lastenfahrrädern sollen Blinkleuchte erlaubt sein.

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E-Bikes: Blinkleuchte nicht nur am Fahrrad erlaubt

Manche Rücklichter, die an Kleidungsstücken oder Helmen zweckmäßig sind, verfügen schon mehr als Blinkmodi. Sie sind jedoch nachdem derzeitiger Rechtslage nicht erlaubt. Die geplante Veränderung würde es zuteil werden lassen, Blinkleuchte sogar dann denn offizielle Fahrtrichtungsanzeiger zu verwenden, wenn sie nicht direktemang am Fahrrad zweckmäßig sind.

Quelle

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