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#Kündigung in dieser Probezeit: Krankheit ist kein Grund zu Gunsten von den Job-Rausschmiss

„Kündigung in dieser Probezeit: Krankheit ist kein Grund zu Gunsten von den Job-Rausschmiss“

Lässt sich ein Mitwirkender in dieser Probezeit krankschreiben, ist er gesetzlich vor einer Kündigung geschützt. Folgt trotz dieser Rausschmiss, muss es hierfür andere schwerwiegende Gründe schenken.

Wird ein Mitwirkender während dieser Probezeit leiden, kann ihm meist nicht so gesehen gekündigt werden. Sonst kann eine verbotene Maßregelung vorliegen.

Familienvater klagt gegen Kündigung während dieser Probezeit wegen Krankheit des Kindes

Nunmehr nicht jede während dieser Probezeit ausgesprochene Kündigung ist eine solche Maßregelung. Die Kündigung kann unter ferner liefen aus anderen Gründen erfolgen. Dies geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Mainz hervor, uff dasjenige dieser Krauts Anwaltverein hinweist (Az.: 8 Sa 152/16).
In dem verhandelten Sachverhalt befand sich ein Kurierfahrer in einer sechsmonatigen Probezeit. Er war alleinerziehender Vater eines 2011 geborenen Sohnes. Während eines Urlaubs informierte er den Brötchengeber, dass sein Sohn in dieser folgenden Woche operiert werde und er von dort den Urlaub noch verlängern wolle. Nachdem sei dieser Sohn krankgeschrieben.

Dieser Brötchengeber erklärte sich zunächst damit einverstanden. Dieser Sohn wurde dann jedoch länger, weitestgehend den ganzen Monat krankgeschrieben. An dem Tag, qua dieser Mitwirkender seinem Chef die Krankschreibung des Kindes faxte, erhielt er daraufhin privat die schriftliche ordentliche Kündigung. Dagegen klagte dieser Mann.

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