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#Warnsignal wohnhaft bei ELSTER: Dieser Fehler kann Sie Ihre gesamte Steuerrückzahlung kosten

„Warnsignal wohnhaft bei ELSTER: Dieser Fehler kann Sie Ihre gesamte Steuerrückzahlung kosten“

  • Neue Mail-Betrugsmasche ist im Umwälzung
  • Hochstapler zeugen sich dasjenige Steuerportal ELSTER zunutze
  • Gefälschte E-Mails versuchen mit Versprechungen von Rückzahlungen

Wer seine Steuererklärung macht, hofft in dieser Regel gleichfalls aufwärts eine Rückzahlung – die ergibt sich, wenn im Laufe des Jahres zu viel Einkommensteuer, Lohnsteuer oder andere Steuern vorausgezahlt wurden. Doch die Rückzahlung wird gleichfalls mit Vergnügen von Kriminellen ausgenutzt, um an Konto- oder Kreditkartendaten ahnungsloser Steuerzahler zu gelangen.

Vorlesung halten Sie gleichfalls:

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So funktioniert die Steuer-Betrugsmasche dieser Cyberkriminellen

Hierfür nehmen die Cyberkriminellen dasjenige Online-Steuerportal „ELSTER“ (Elektronische Steuererklärung) ins Visier. Dieses gibt Steuerpflichtigen in ganz Deutschland die Möglichkeit, ihre Steuererklärung digital und unkompliziert einzureichen. Zwar ist dasjenige System selbst gut vor Angriffen geschützt, doch dasjenige schützt die Nutzer nicht vor menschlichen Fehlern. Denn genau welche Sicherheitslücke zeugen sich die Hochstapler zunutze.

Per Mail kontaktieren welche Ihre Todesopfer im Namen dieser Steuerverwaltung, wodurch sie denn Absender Elster, dasjenige Fiskus oder dasjenige Bundeszentralamt zu Händen Steuern (BZSt) vortäuschen. „In diesen News wird dieser Empfänger meist aufgefordert, eine im Begleitperson befindliche File zu öffnen, wohnhaft bei dieser es sich vermutlich um verschmelzen Steuerbescheid oder eine Zeche handelt“, so die Plattform Elster in einem allgemeinen Sicherheitshinweis. „Sowohl Absenderadresse denn gleichfalls dieser Inhalt dieser Mail variieren in diesem Zusammenhang ständig. In allen Fällen wird jedoch versucht, per Mail an Anmeldedaten sowie Konto- und/oder Kreditkarteninformationen von Steuerzahlern zu gelangen.“

Dasjenige Tunnelmund weist darauf hin, dass die Steuerverwaltung im Prinzip nur Benachrichtigungen sende, „nur niemals die eigentlichen Steuerdaten oder Rechnungen in Form eines Mail-Anhangs“.

LKA Niedersachsen warnt vor Betrugsfällen

Genauso dasjenige Landeskriminalamt (LKA) Niedersachsen hat eine aktuelle Warnung hrsg.. Cyberkriminelle würden den Buchstaben „L“ in „ELSTER“ durch ein großes „i“ ersetzen, um Betroffenen ein kleines „L“ vorzugaukeln. So stammen die Mails tatsächlich nicht von dieser Domain „elster.de“ sondern von „eister.de“. Wer eine entsprechende Mail empfange, solle von dort nicht nur aufwärts den Absender-Namen verbannen, sondern gleichfalls aufwärts die dahinterliegende Mail-Anschrift.

„Sollten Sie eine Mail im Gestalt von ELSTER bekommen nach sich ziehen, dann nach sich ziehen Sie zu diesem Thema zuvor gleichfalls irgendetwas selbst initiiert (z.B. ohne Rest durch zwei teilbar Elster genutzt und Ihre Steuererklärung abgeschickt)“, führt dasjenige LKA Niedersachsen aus. „Sollten Sie zögernd sein, so klicken Sie niemals aufwärts verschmelzen Link einer solchen Mail. Zweck Sie die Ihnen bekannte und echte Anschrift www.elster.de bzw. https://www.elster.de/eportal/start.“ Welches sich genau hinter den gefälschten E-Mails befindet, soll laut LKA Niedersachsen stark variieren. Von dort gilt: Lassen Sie immer Vorsicht walten, welches solche E-Mails angeht. Dasjenige LKA weist gleichfalls darauf hin, dass Empfänger dieser Mails keine sensiblen oder persönlichen Information aufwärts unbekannten Webseiten hinterlegen sollten – insbesondere keine Zahlungs- oder Kontodaten.

Handlungsanweisungen von ELSTER – Äußerste Vorsicht ist geboten

Genauso ELSTER weist darauf hin, dass im Umgang mit diesen Mails äußerste Vorsicht geboten ist. Anhänge sollten etwa nur geöffnet werden, wenn keine Zweifel an dieser Glaubwürdigkeit dieser Mail existieren. Die Plattform betont klar und deutlich, dass die Steuerverwaltung niemals per Mail sensible Informationen wie Steuernummern, Geschäftsbank- oder Kreditkarten, PINs oder Kontern aufwärts Sicherheitsfragen ordern dürfe. Entsprechende Anfragen seien verdächtig und mit Vorsicht zu erläutern. Ebenso wird davor gewarnt, aufwärts eingebettete Sinister in E-Mails zu klicken, wenn zögernd sei, ob dieser Absender „ohne Scheiß“ sei. Im Fallgrube von Unsicherheiten empfiehlt es sich gleichfalls, die Webseite des Bundesamts zu Händen Sicherheit in dieser Informationstechnik (BSI) aufzusuchen und dort nachher Informationen zum konkreten Kern zu suchen.

Wie Sie mit Betrugsmaschen umgehen können und mittels welcher Beleg Sie Hochstapler entlarven können, zeigen wir in unserem Vorbehalt „So schützen Sie sich vor Betrügern im Netzwerk„.

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sfx/bos/news.de

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