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#Lohnsteuerklasse ändern: Erstattung oder Zuzahlung? Wechsel solange bis Jahresende möglich

„Lohnsteuerklasse ändern: Erstattung oder Zuzahlung? Wechsel solange bis Jahresende möglich“

Jetzt allerdings schnell: Solange bis zum 31. letzter Monat des Jahres kann man noch die Lohnsteuerklasse wechseln, um wie Ehepaar im kommenden Jahr mehr Geld zur Verfügung zu nach sich ziehen. Eine Entwicklung lohnt sich vor allem dann, wenn ein Wandel dieser Lebensumstände unspontan ist.

Ein Wechsel der Lohnsteuerklasse kann sich für einen Arbeitnehmer finanziell lohnen. Bis zum Jahresende ist dies noch möglich. (Foto)

Ein Wechsel dieser Lohnsteuerklasse kann sich pro verknüpfen Arbeitnehmer geldlich lohnen. Solange bis zum Jahresende ist dies noch möglich.
Zeichnung: Tobias Hase/dpa

Verheiratete Arbeitnehmer sollten solange bis Finale des Jahres inspizieren, ob ihre Lohnsteuerklassen noch optimal passen, vor allem dann, wenn ein Wandel oder ein wichtiges Ereignis in dieser Lebensplanung ansteht.

Lohnt sich ein Wechsel dieser Lohnsteuerklasse?

„Verändert sich im kommenden Jahr etwa durch verknüpfen Jobwechsel oder eine Gehaltserhöhung dasjenige Verhältnis dieser Einnahmen zwischen den Ehepartnern, kann dieser Wechsel in eine andere Steuerklassenkombination sinnvoll sein“, erklärt Isabel Klocke vom Bundeswehr dieser Steuerzahler. Gleichwohl wer Nachwuchs plant oder eine Erwerbslosigkeit befürchtet, sollte extra diesen Schritttempo nachdenken. Denn je nachher Steuerklasse verändert sich dasjenige monatliche Nettogehalt und damit unter Umständen gleichfalls die spätere Lohnersatzleistung wie Erziehungsberechtigte- oder Arbeitslosengeld.

So wechseln Sie Ihre Steuerklasse

Wer seine Steuerklasse wechseln will, muss verknüpfen entsprechenden Vorschlag beim Wohnsitzfinanzamt stellen. Ehepaare nach sich ziehen die Wahl zwischen dieser Steuerklassenkombination IV/IV, III/Vanadium und dem Faktorverfahren. Die Steuerklasse IV/IV wird x-mal unter annäherungsweise gleichen Einkommen dieser Partner gewählt, die Komposition III/Vanadium unter unterschiedlicher Einkommensverteilung. Mit dem Faktorverfahren kann die voraussichtliche Steuerschuld sehr genau ermittelt werden. Wer die Steuerklassenkombination III/Vanadium oder dasjenige Faktorverfahren wählt, muss allerdings in jedem Sachverhalt eine Einkommensteuererklärung weiterleiten.

Erstattung oder Zuzahlung?

Schluss einem Merkblatt des Bundesfinanzministeriums können Ehe- oder Lebenspartner die Steuerklassenkombination abtasten, unter dieser sie die geringste monatliche Lohnsteuer entrichten sollen. Die Tabellen vereinfachen jedoch lediglich die Wahl dieser Steuerklassenkombination. „Letztendlich abgerechnet wird im Einkommensteuerbescheid“, sagt Klocke. Erst dann steht die genaue Jahressteuerschuld des Ehepaares Festtag – in Folge dessen ob es zu einer Steuerrückerstattung oder Zuzahlung kommt.
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sam/news.de/dpa

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