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#Bombendrohungen in Deutschland: Bundesinnenministerium: Ziel dieser Täter unklar

„Bombendrohungen in Deutschland: Bundesinnenministerium: Ziel dieser Täter unklar“

Es gab erneut Drohungen gegen Schulen und andere Einrichtungen in mehreren Bundesländern. Welches wie ein Scherz wirkt, belastet die Betroffenen. Welches wissen die Kriminalbeamter?

Bombendrohungen an Schulen in mehreren Bundesländern nach sich ziehen genauso am zweiter Tag der Woche viele Menschen aufgeschreckt und Polizeieinsätze ausgelöst. Welches bisher von Rang und Namen ist und wie dies Bundesinnenministerium die Stellung einschätzt.

Drohungen in fünf Bundesländern

Solange bis Dienstagmittag waren Schulen in Bayern, NRW, Thüringen und Sachsen betroffen. Die Polizei räumte teils die Einrichtungen vorsorglich oder wies Schüler und Lehrer noch vor dem Hineingehen dieser Gebäude zurück. Es gab Durchsuchungen, um eine Gefahr auszuschließen. In Erfurt wurden mehrere Schüler und eine Lehrerin medizinisch versorgt – aufgrund dieser seelisch belastenden Situation, sagte eine Polizeisprecherin.
In Bundeshauptstadt, wo ohne Rest durch zwei teilbar Herbstferien sind, gab es laut Bundespolizeidirektion eine Drohung gegen den Zentralbahnhof. Die Polizei habe die Lebendigkeit dort verstärkt und die Gefährdungslage überprüft. Letztlich sei nicht von einer Gefährdung dieser Reisenden ausgegangen worden. Welcher Pfannkuchen Polizei zufolge waren genauso dieser Sender RTL und die Bundeszentrale dieser SPD von Drohungen betroffen. Außerdem gab es eine Drohung gegen dies Sendezentrum von „Antenne Thüringen“, „Landeswelle Thüringen“ und „Radiogerät Top40“ in Weimar.

Ebenso in allen anderen Fällen konnte „die Schweregrad verneint werden“, sagte dieser Sprecher dieser Pfannkuchen Polizei. In Bundeshauptstadt sind noch solange bis zum 4. November Herbstferien, gleichwohl seien im Zusammenhang Schulen entsprechende Mails zusammengeschrumpft, hieß es von dieser Polizei.
Welcher pro politisch motivierte Straftaten zuständige Staatsschutz ermittele jetzt wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Bedrohung von Straftaten. Nachher dem Richtlinie ist hierfür eine Strafe von solange bis drei Jahren Haft oder eine Geldstrafe möglich.
Welcher Polizeisprecher konnte zunächst keine Informationen dazu zeugen, wo und zu welcher Zeit die Drohungen im Einzelnen eingingen. Im Kasus des Hauptbahnhofs kam laut Bundespolizei eine entsprechende E-Mail-Dienst im Zusammenhang dieser Deutschen Triebfahrzeug in dieser Nacht zum zweiter Tag der Woche gegen 3.00 Uhr an.
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Teils ähnliche Drohungen

Laut Polizei gingen die Drohungen per E-Mail-Dienst ein. In einigen Fällen wurden in den Schreiben Gutschriften zur islamistischen Hamas hergestellt, in einem zum Ukraine-Konflikt.
Ein Polizeisprecher sagte zu den Vorfällen an einer Schulgebäude im oberfränkischen Hollfeld, wo es am zweiter Tag der Woche die zweite Drohung intrinsisch weniger Tage gegeben hat: „Es besteht eine gewisse Ähnlichkeit.“ Ob die Mails vom selben Absender stammen, sei noch unklar. Die Dienststellen seien weiterhin pro die Ermittlungen zuständig, immerhin sie tauschten sich innig aus, so ein Sprecher des bayerischen Landeskriminalamts am zweiter Tag der Woche.

Bombendrohungen: Ziel dieser Täter laut Bundesinnenministerium unklar

 
Zwar gab es nachher und nachher erste Entwarnungen, wo die Ermittlungsbehörden schier von einer Gefährdung ausgegangen waren. Wirklich belastet die Situation Betroffene seelisch. Und: Die Urheber sind unbekannt, die Hintergründe unklar.
Ebenso ob es zusammenführen Zusammenhang zwischen den einzelnen Fällen gibt, ist ungeschützt. Unter Umständen könne es drum umziehen, dies Sicherheitsempfinden dieser Volk zu zehren und Unmut gegen Israel zu schüren, hieß es aus Sicherheitskreisen zur Deutschen Zeitungswesen-Büro eines Agenten.
Die Kriminalbeamter nach sich ziehen noch keine Informationen zu Zielen dieser Täter. „Ob mit den Drohungen ein extremistisches Ziel verfolgt wird oder es sich um ‚Trittbrettfahrer‘ handelt, die sich zur Verstärkung dieser Wirksamkeit ihrer Drohungen wie Hamas bezeichnen, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht schlussendlich bewertet werden“, teilte eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums am zweiter Tag der Woche in Bundeshauptstadt mit. Die Kriminalbeamter in den jeweiligen Ländern bleiben zuständig.
Die Sprecherin verwies hinauf homolog geartete Fälle von Drohungen gegen Einrichtungen in Französische Republik ab dem Wochenende vom 14. und 15. zehnter Monat des Jahres, darunter gegen den Louvre und Schloss Versailles. Dort steigerten sich „die Drohungen quantitativ und führten unter anderem zu sehr pressewirksamen ‚Räumungen‘ von Flughäfen in Französische Republik“, so die Sprecherin.

Dasjenige droht den Tätern

Eine Bombendrohung fällt in Deutschland x-mal unter den Straftatbestand dieser Störung des öffentlichen Friedens durch Bedrohung von Straftaten (Paragraf 126 des Strafgesetzbuches (Strafgesetzbuch)). Dasjenige kann zu Geldstrafen oder sogar mehrjährigen Haftstrafen münden.
Mittelpunkt zehnter Monat des Jahres wurde ein 41-Jähriger wegen einer Bombendrohung gegen die Krefelder Zweigbetrieb dieser Bundesagentur pro Arbeit zu 2000 Euro Strafe verurteilt. Dasjenige Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Finale 2016 wurde ein Mann wegen mehrerer Bombendrohungen gegen eine Kita und ein Seniorenheim im bayerischen Wolframs-Eschenbach zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt.
 
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rad/news.de/dpa

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