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#Produktrückruf im August 2023: Gefahr durch Kunststoffteile! Dieser Kartoffelsalat wird zurückgerufen

„Produktrückruf im August 2023: Gefahr durch Kunststoffteile! Dieser Kartoffelsalat wird zurückgerufen“

In einem Kartoffelsalat jener Marke „Gut & Günstig“ könnten sich Kunststoffteile entscheiden. Es besteht Verletzungsgefahr, dasjenige Produkt wird deswegen zurückgerufen. Welches sollen betroffene Kunden jetzt tun?

Wer sich zwischen einer Grillparty im warme Jahreszeit Arbeit zwischen den Vorbereitungen ersparen will, kann wie Beilage zu Händen Würstchen, Steak und Cobalt. gleichwohl uff Fertigprodukte aus dem Supermarkt zurückgreifen. So kommen dann mitunter gleichwohl Kartoffelsalate aus dem Kühlregal uff den Teller. Doch vor einem ganz bestimmten Produkt wird jetzt gewarnt.

Produktrückruf im August 2023: Kartoffelsalat von „Gut & Günstig“ wird zurückgerufen

Kartoffelsalat jener Marke „Gut & Günstig“, jener landesweit vorwiegend zwischen Edeka und Marktkauf angeboten wird, wird vom Hersteller wegen möglicher Kunststoffteile zurückgerufen. Konkret geht es 400-Gramm-Packungen „Gut & Günstig Kartoffelsalat mit Sahne, Ei und eingelegten Gurken“ mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 21. August 2023. Dasjenige teilte dasjenige Unternehmen Füngers Feinkost in Oranienbaum-Wörlitz mit. Die Ware sei schon aus dem Verkauf genommen worden.

Lebensmittelwarnung jetzig: Kunststoffteile könnten sich in Kartoffelsalat entscheiden

Dasjenige Unternehmen erklärte, es könne nicht Ding der Unmöglichkeit werden, dass sich in einzelnen Verpackungen Kunststofffremdkörper entscheiden könnten. Schluss Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes werde von dort vom Verzehr des Produktes abgeraten. Wie es uff „produktwarnung.eu“ heißt, besteht Gesundheitsgefahr. „Metallische Fremdkörper, Glasscherben oder Glassplitter, Holz- und Kunststoffsplitter können zu ernsthaften Verletzungen im Mund- und Rachenraum sowie zu inneren Verletzungen oder Blutungen resultieren!“ Andere Verpflichtung und weitere Mindesthaltbarkeitsdaten seien nicht betroffen.
Verbraucherinnen und Verbraucher, die den Salat gekauft nach sich ziehen, könnten ihn gegen Erstattung des Kaufpreises gleichwohl ohne Vorlage des Kassenbons in ihren Supermärkten zurückgeben, hieß es weiter.
Vorlesung halten Sie gleichwohl: Nicht verzehren! Penny und Rewe rufen DIESE Wurst zurück
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gom/news.de/dpa

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