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#Unfall ohne Technischer Überwachungsverein: Wer haftet? Wer zahlt?

„Unfall ohne Technischer Überwachungsverein: Wer haftet? Wer zahlt?“

Euer Karre hat keinen Technischer Überwachungsverein und nun habt ihr verschmelzen Unfall. Welches passiert jetzt? Zahlt die Kfz-Versicherung oder nicht? Wer haftet? Gibt es ein Geldbuße oder nicht? Die wichtigsten Fragen dazu reinigen wir hier.

Unfall ohne Technischer Überwachungsverein: Zahlt die Versicherung?

Im Prinzip: Ja. Unter Umständen müsst ihr allerdings verschmelzen Teil dieser Schadenssumme selbst bezahlen.

Wenn ihr den Unfall verursacht habt und euer Fahrzeug derzeit keinen Technischer Überwachungsverein hat, zahlt eure Kfz-Versicherung die Schäden dieser anderen Unfallteilnehmer in dieser Regel trotzdem. Gleichwohl wahrscheinlich wird eure Versicherung verschmelzen Sachverständiger zu Rate ziehen, um sicherzustellen, dass euer Fahrzeug zum Unfallzeitpunkt in einem technisch guten Zustand war. Wird hingegen große Fahrlässigkeit eurerseits festgestellt, werdet ihr wahrscheinlich mindestens verschmelzen Teil dieser Schadenssumme selbst bezahlen sollen. Dies Gondeln ohne Technischer Überwachungsverein kann schon wie leichte Fahrlässigkeit ausgelegt werden. Bedenkt, dass in der Regel dieser Konsole (und nicht dieser Lenker) hierfür zuständig ist, dass dieser Technischer Überwachungsverein des Fahrzeugs eingehalten wird. Wie stark man den Technischer Überwachungsverein-Termin überziehen darf und welche Bußgelder nachstellen, verdeutlichen wir hier:

Unverschuldeter Unfall ohne Technischer Überwachungsverein / Unfallgegner ohne Technischer Überwachungsverein – wer haftet?

Im Prinzip übernimmt eure eigene Kfz-Versicherung die Schäden, die ihr mit eurem Fahrzeug im Rahmen Vermögensgegenständen von anderen verursacht. Umgekehrt übernimmt die Kfz-Versicherung des Unfallgegners die Schäden, die dieser im Rahmen euren Vermögensgegenständen verursacht hat. Dies gilt in dieser Regel untergeordnet, wenn ein unverschuldeten Unfall ohne Technischer Überwachungsverein vorliegt oder euer Unfallgegner keinen Technischer Überwachungsverein hat:

  • Wenn schon wenn dies Fahrzeug von euch oder eures Unfallgegners derzeit keinen Technischer Überwachungsverein hat, ist es dessen ungeachtet versichert.
  • Die meisten Autoversicherungen übernehmen entstandene Schäden untergeordnet, wenn dieser Technischer Überwachungsverein überzogen wurde.
  • Wird grobe Fahrlässigkeit im Rahmen einem dieser Unfallteilnehmer festgestellt, muss dieser vermutlich verschmelzen Teil dieser Schadenssumme selbst zahlen, sollte er wie Unfallverursacher festgestellt werden.

Unklare Unfallursache – welches nun?

Für unklaren Unfallursachen reinigen die Versicherungen untereinander, wer für jedes die Schäden aufkommt. Hierfür ist eine ausreichende Dokumentation nötig: Sichert die Unfallstelle und macht am günstigsten Fotos. Später wird die Versicherung euch zum Unfallhergang konsultieren. Ggf. wird ein Sachverständiger hinzugezogen. Wenn jemandem die Schuld am Unfall zugesprochen wird, begleicht dessen Haftpflichtversicherung die Schäden des Unfallgegners. Übrigens: Wenn schon wenn ihr dieser Meinung seid, für jedes den Unfall zuständig zu sein, können die Versicherungen zu einem anderen Ergebnis kommen.

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